Die Einwilligung nach Aufklärung, auf Englisch „informed consent“, ist in der Medizin ein vertrautes Prinzip: Vor einem Eingriff erfährst du, welchen Nutzen er haben kann, welche Risiken bestehen und wo seine Grenzen liegen. Danach entscheidest du. Auch Anbieter von Kryonik müssen umfassend aufklären. Die Ungewissheit stellt dabei jedoch besonders hohe Anforderungen an die Aufklärung. Die Ungewissheit ist hier anderer Art als bei einer Operation, deren Erfolgsaussichten bekannt und gut sind. Bei der Kryonik lassen sich die Erfolgschancen überhaupt nicht beziffern: Ein Verfahren, mit dem konservierte Menschen wiederbelebt werden könnten, existiert noch nicht. Was bedeutet es also, unter diesen Voraussetzungen einer Kryokonservierung zuzustimmen?

Eine ungewisse Chance, kein Versprechen
Eine informierte Entscheidung setzt voraus, dass man versteht, worin man einwilligt. Du kaufst keine Wiederbelebung. Du bezahlst für eine Konservierung und für die Hoffnung, dass die Medizin künftig eine Wiederbelebung ermöglicht. Wie groß diese Chance ist, weiß niemand. Wenn ein Anbieter bei dir einen anderen Eindruck erweckt, beruht deine Einwilligung auf einer irreführenden Darstellung. Genau das wollen wir vermeiden, deshalb sagen wir klar und schriftlich, dass eine Wiederbelebung derzeit nicht möglich ist und dass wir dir keine Zahl für die Erfolgschancen nennen können.
Es mag fragwürdig erscheinen, unter solchen Umständen überhaupt einzuwilligen. Doch gerade deshalb ist eine offene Aufklärung unverzichtbar. Eine fundierte Einwilligung ist nur möglich, wenn das Verfahren und seine möglichen Folgen wahrheitsgemäß beschrieben werden. Dazu gehört auch der ungünstigste Ausgang. Selbst wenn die Konservierung gelingt, ist möglich, dass eine Wiederbelebung niemals gelingt und der Tod endgültig bleibt. Wer das weiß, kann eine fundiertere Entscheidung treffen als jemand, dem lediglich beruhigende Aussichten vermittelt wurden.
Was du wirklich verstehen musst
Wer nach umfassender Aufklärung in eine Kryokonservierung einwilligt, muss die folgenden Punkte verstanden haben. Kein Anbieter sollte sie beschönigen:
- Die Kryokonservierung bietet eine ungewisse Chance und ist keine Behandlung mit bekannter Erfolgsquote. Eine spätere Wiederbelebung kann ausbleiben.
- Die Qualität der Konservierung lässt sich nicht garantieren. Wie rasch der Zellzerfall gebremst werden kann, hängt auch davon ab, unter welchen Umständen und an welchem Ort jemand stirbt.
- Sollte eine Wiederbelebung jemals möglich werden, würde man in einer möglicherweise stark veränderten Welt erwachen.
- Die für die Aufbewahrung zuständige Organisation muss über sehr lange Zeit funktionsfähig bleiben und ihre Finanzierung sichern. Dass dies misslingen könnte, ist ein wesentliches Risiko.
Wer diese Punkte verstanden hat und sich dennoch für eine Kryokonservierung entscheidet, trifft seine Entscheidung im Wissen um die wesentlichen Unsicherheiten. Verschweigt ein Anbieter einen dieser Punkte, um eine Unterschrift zu erhalten, fehlt eine wesentliche Voraussetzung für eine informierte Einwilligung.
Einwilligung über einen langen Zeitraum
Hinzu kommt eine weniger offensichtliche Frage. Üblicherweise bezieht sich die Einwilligung auf einen bevorstehenden Eingriff. Bei der Kryonik soll die Einwilligung über Jahrzehnte gelten, auch während der Aufbewahrung, wenn man sich nicht mehr äußern kann. Deshalb ist es so wichtig, die eigenen Wünsche klar und schriftlich festzuhalten, solange man dazu in der Lage ist. Diese Erklärung soll den später Verantwortlichen als verlässliche Grundlage dienen. Die Bedeutung der Einwilligung reicht hier weit über die Unterzeichnung hinaus. Sie hält den eigenen Willen für die Zukunft fest. Dabei muss man darauf vertrauen, dass die später Verantwortlichen ihn respektieren.
Deshalb verstehen wir die Einwilligung als einen fortlaufenden Prozess und nicht als einmaligen Akt. Wer eingewilligt hat, kann seine Meinung ändern, getroffene Vereinbarungen anpassen oder die Einwilligung widerrufen. Die Einwilligung soll sicherstellen, dass man selbst entscheidet und diese Entscheidung auch ändern kann. Sie liegt weder beim Anbieter noch bei der Familie.
Eine sorgfältige Aufklärung ist ein wesentliches Merkmal eines seriösen Kryonikanbieters. Ein seriöser Anbieter benennt die Unsicherheiten genau, beschönigt nichts und überlässt die Entscheidung trotzdem der betroffenen Person. Diese Ehrlichkeit ist auch eine Voraussetzung dafür, dass Unternehmen Kryonik schon heute ethisch vertretbar anbieten können, das Thema von der Moral, Kryonik jetzt anzubieten.
Kurz gesagt: Wer in eine Kryokonservierung einwilligt, muss verstehen, dass sie heute nicht rückgängig gemacht werden kann und eine Wiederbelebung möglicherweise niemals gelingen wird. Die betroffene Person muss sich in Kenntnis der Kosten, Risiken und Unsicherheiten freiwillig dafür entscheiden.
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